Tests sollen gezielter eingesetzt werden
Lauterbach sprach von einer insgesamt «guten Lösung». Die Bürgertests gingen nach Auslaufen der bisherigen Verordnung Ende Juni lückenlos weiter, was strittig gewesen sei. Die Tests sollten gezielter dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen hätten. Lauterbach machte zugleich kein Hehl daraus, dass er kostenlose Bürgertests für alle gerne weitergeführt hätte. Bisher hat damit jeder auch ohne Symptome oder konkreten Anlass Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche durch geschultes Teststellen-Personal und auf eine Bescheinigung.
Lindner sagte, mit der neuen Testverordnung werde der Einsatz des Steuergeldes effektiver. «Es kann nicht alles auf Dauer vom Bund gezahlt werden, weil unsere Möglichkeiten an Grenzen gekommen sind.» Das neue Konzept sieht nach Lauterbachs Angaben bis Jahresende noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor – bei weiterhin voller Übernahme wären bis zu 5 Milliarden Euro zu erwarten gewesen. Gratis-Tests für alle waren im Herbst vergangenen Jahres schon einmal vorübergehend eingeschränkt und dann wieder breit eingeführt worden. Die Details:
Gratis-Tests: Kostenlose Schnelltests sollen weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, erläuterte Lauterbach. Darunter sind auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft, Besucher von Kliniken und Pflegeheimen, Haushaltsangehörige von Infizierten, Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist – etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.
Drei-Euro-Tests: Mit drei Euro Zuzahlung sollen Tests demnach in weiteren Fällen zu haben sein. Zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten, bei einer Warnung auf der Corona-App. Auch für diese bezuschussten Tests soll man sich in der Teststelle in eine Liste eintragen und den Testanlass begründen müssen.
Die Bezahlung: Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen. Für die Anbieter soll der «Erstattungspreis» von 11,50 Euro auf 9,50 Euro gesenkt werden: Zu den drei Euro kommen also noch 6,50 Euro vom Bund. Die Länder hätten die Möglichkeit, den Anteil der Bürger an den Tests zu übernehmen, sagte Lauterbach. Dies sei auch eine Möglichkeit, etwa auf größere Corona-Ausbrüche zu reagieren. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte: «Ich würde mich sehr freuen, wenn sich die Länder an den Kosten beteiligen und so kostenfreie Bürgertests ermöglichen.»
Corona-Spurensuche: «Wir wollen durch die Bürgertests Infektionsketten auch in Zukunft durchbrechen», sagte Lauterbach. Dafür sei man mit dem neuen Konzept gut gerüstet. Damit werde nun auch das Netz der Teststellen erhalten. Es sei damit zu rechen, dass die Zahl der Bürgertests sinke. Tests ganz ohne Anlass würden aber auch nicht empfohlen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte davor, Pflegebedürftige daheim und ihre Angehörigen bei kostenlosen Vorbeuge-Tests auszuschließen. «Die Regierungschefs der Länder sind gefordert, den Fehler durch eine Kostenübernahme für diese besonders gefährdeten Menschen zu revidieren», sagte Vorstand Eugen Brysch.
Kontrollen: Das neue Konzept soll auch auf diverse Fälle von Abrechnungsbetrug mit den lukrativen Tests reagieren. Dafür soll unter anderem die Kontrollfrequenz erhöht werden, wie Lauterbach sagte – etwa um Testzentren, die fast nur negative Tests abrechnen, schneller aufzuspüren.
Quelle: dpa